
BUaktuell 2017, Nr. 2
Ausgabe: November 2017 PDF herunterladen
Deutsch
Von Björn Borchmann, Manager Claims, Köln
Prof. Dr. rer. nat. Sabina Jeschke, Direktorin des Cybernetics Lab IMA/ZLW & IfU, RWTH Aachen University
Ansgar Mertens, BLD Bach Langheid Dallmayr, Köln
Dr. med. Gerd-Marko Ostendorf, Gesellschaftsarzt der R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden
Gerhard Riedel, Training Specialist, Köln
Rainer Söntgerath, Tischlermeister und Landesinnungsmeister von TischlerNRW
Marco Späth, WWK Lebensversicherung a. G., München
Region: Germany
Disability
Digitalisierung – eine Realität, an der niemand heute vorbei kommt. Ob Politik, Wirtschaft oder soziale Lebenswirklichkeit, alles wird digital. Natürlich wirken sich Digitalisierungsphänomene auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Prof. Dr. Sabina Jeschke, RWTH Aachen University, und Gerhard Riedel/Björn Borchmann, Gen Re, geben eine erste Einordnung, die als Grundlage für weitere Diskussionen dienen kann. Wie sich die handwerkliche Praxis durch Digitalisierung ändert, erläutert Rainer Söntgerath, Landesinnungsmeister von TischlerNRW.
Ansgar Mertens, BLD Bach Langheid Dallmayr, kommentiert eine enorm wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. Februar 2017, die zentrale Fragen der Leistungsregulierung wie die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte des Versicherten in den Blick nimmt.
Dr. Gerd-Marko Ostendorf, R+V Krankenversicherung, befasst sich ebenfalls mit einer aktuellen BGH-Entscheidung, die für die Praxis nicht minder von Interesse ist. Es geht um die Stellung des medizinischen Sachverständigen im Prozess: Ist er Berater oder Entscheider? Ob ein Basisschutz in der BU-Versicherung sinnvoll und hilfreich wäre, um eine Versorgung auch des handwerklichen Kunden zu gewährleisten, beleuchtet Marco Späth, WWK Lebensversicherung. Er diskutiert in seinem Beitrag Prämissen und Änderungsansätze aus Sicht eines BULeistungsregulierers.