
BUaktuell 2020, Nr. 2
Ausgabe: December 2020 PDF herunterladen
Deutsch
Von Björn Borchmann, Life/Health Head of Claims Management and Claims Visiting Service, Cologne
Andre Meyer, Life/Health Claims Specialist, Cologne
Dr. Sandra Mitic, Life/Health Chief Medical Officer, Cologne
Ralf Hagemann, Claims Executive, Köln
Dr. Norbert Paas, IVPNetworks GmbH, Hamburg
Gerhard Riedel, Senior Training Specialist, Köln
Dr. Matthias Walle, IVPNetworks GmbH, Hamburg
Region: Germany
Disability
Wer nach dem ersten Lockdown im Februar/März diesen Jahres darauf hoffte, COVID-19 werde sich als ein eher kurzfristiges Phänomen erweisen, der sieht sich inzwischen getäuscht. Spätestens mit dem zweiten (Teil-)Lockdown seit Anfang November wird deutlich – alle in Versicherungswirtschaft und Gesellschaft werden einen langen Atem brauchen. Orientierung kann in einer solchen Situation nicht schaden. Wir geben daher einen Überblick über Fragen zur Leistungsregulierung in Fällen, in denen COVID-19 eine Rolle spielt.
Die COVID-19-Pandemie ist nach Einschätzung der WHO eine Gesundheitskrise, die lediglich einmal in einem Jahrhundert auftritt und deren Auswirkungen noch Jahrzehnte lang spürbar sein werden. Dies betrifft auch Deutschland, wo im Vergleich zu vielen anderen Ländern zumindest bisher weniger Infektionsfälle zu verzeichnen waren.
Die Digitalisierung bestimmt mehr und mehr die Entwicklungen in der Medizin. Intelligente Bilderkennungsprogramme, die krankhafte Hautveränderungen analysieren und die ärztliche Diagnose unterstützen, sind nur ein Beispiel für digitale medizinische Entwicklungen. Telemedizinische Konsultationen können den Gang in die Arztpraxis ersparen und eine engmaschige Betreuung ermöglichen. Computerassistierter OP-Roboter und die Prothese aus dem 3D-Druck gehören ebenso in das umfassende Feld der digitalen Medizin. Eine wichtige Frage ist: Kann auch die Behandlung psychischer Erkrankungen von den digitalen Entwicklungen profitieren? Und wenn ja, wie?
Wer die BU-Leistungsregulierung in der vergangenen Dekade verfolgt hat, dem wird es nicht schwer fallen über Entwicklungen zu berichten, die sich gut als „kundenorientierte Leistungsregulierung“ beschreiben lassen. Als Beispiele seien der Vor-Ort-Service (Außenregulierung), das Tele-Claiming oder der Einstieg in das Leistungsfall-Tracking genannt. Die Frage ist: Welche weiteren Schritte zur Kundenorientierung in der BU-Leistungsregulierung sollen bzw. können als nächste gegangen werden? Und gibt es Orientierungspunkte für den einzuschlagenden Weg?